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Termine

Warum kriege ich keinen Termin?

Liebe Besucherin, lieber Besucher unserer Website,

jede Frau ist in unserer gynäkologischen Praxis als Patientin herzlich willkommen!

Wir möchten hier einmal um Ihr Verständnis bitten, wenn wir trotzdem manchmal Terminwünsche nicht erfüllen können, besonders dann, wenn es um eine Neuaufnahme in unsere Praxis geht. Wenn Sie sich entschließen, uns Ihr Vertrauen zu schenken, dann erfüllt uns das mit Stolz und Freude, und wir werden alles daran setzen, dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen. Vertrauen bedeutet aber auch ein hohes Maß an Verantwortung, der wir nur dann gerecht werden können, wenn wir über viele Jahre hinweg in der Lage sind, Ihnen als unserer Patientin dann Zeit zu widmen, wenn Sie uns brauchen. Wir möchten unseren Patientinnen nicht nur verlässlich planbare Termine zur Vorsorge, sondern auch dringende Termine zeitnah und im Notfall auch sofort Termine anbieten können. Unser unverrückbares Ziel ist es, nicht nur bei jedem einzelnen Termin, sondern auch auf lange Sicht die bestmögliche medizinische Versorgung sicher zu stellen. Leider können wir unsere Kapazitäten aus verschiedenen Gründen nicht einfach ausweiten, sodass wir uns im Zielkonflikt zwischen bestmöglicher Medizin und der Aufnahme neuer Patientinnen manchmal, wenn auch schweren Herzens, für die Versorgungsqualität entscheiden müssen. Wir hoffen, dass Sie unsere Sichtweise nachvollziehen können und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Ihre Frauenarztpraxis Dankersen

Gesundheitsleistungen

Die individuellen Gesundheitsleistungen oder: “Warum muss ich für manche Leistungen bezahlen, obwohl ich krankenversichert bin?”

Die Individuellen Gesundheitsleistungen bereiten immer wieder Sorgenfalten nicht nur bei Patientinnen sondern auch bei unseren Ärztinnen. Wir möchten Ihnen als unserer Patientin an dieser Stelle gerne erläutern, was es mit diesen Leistungen auf sich hat, damit unser vertrauensvolles Verhältnis, das uns ein hohes Gut und Grundlage unserer Behandlung ist,  nicht ohne Not beschädigt wird.

Wer entscheidet eigentlich welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden?

Zuständig hierfür ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden. Rechtsgrundlage der Entscheidungen des G-BA ist das Sozialgesetzbuch fünf (SGB V). Das SGB V schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Nach § 12 SGB V dürfen sie „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (Wirtschaftlichkeitsgebot). Zudem verlangt das Gesetz, dass der diagnostische oder therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen nachgewiesen sein müssen, bevor sie Bestandteil des GKV-Leistungskataloges werden können.

Frauenarztpraxis Dankersen

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32423 Minden

Tel.: 0571 - 33733
Fax:  0571 - 34518

Mail: praxis@frauenarztpraxis-dankersen.de

 

Öffnungszeiten

Sprechstunde / telefonische Terminvereinbarung

Montag 8:00 - 12:30
Dienstag 8:00 - 12:30 und 16:00 - 18:30
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:30 und 16:00 - 18:30
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